Hinweisgeberschutzgesetz

Externe Meldestelle Fluitronics GmbH

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Wirkung zum 02.07.2023 durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Europäische Whistleblower Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Damit erhalten Beschäftigte einen Regelungsrahmen, um im Unternehmen festgestellte Gesetzesverstöße bzw. entsprechende Verdachtsmomente, Korruption, Belästigung und Diskriminierung, künftig besser melden zu können. Zum Schutz des Hinweisgebers ist das Unternehmen verpflichtet, eine qualifiziert besetzte Meldestelle einzurichten, die die Identität des Hinweisgebers grundsätzlich vertraulich behandelt. Repressalien gegen den Hinweisgeber aufgrund einer gewissenhaften Meldung sind dem Unternehmen streng verboten. Der Hinweisgeber erhält über das Schicksal seiner Meldung eine Rückmeldung.

Die gleiche Meldemöglichkeit und den gleichen Schutz erhalten bei Fluitronics auch nicht beim Unternehmen beschäftigte Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit dem Unternehmen in Kontakt stehen (z.B. die Mitarbeiter von Kunden und Lieferanten des Unternehmens, ehemalige Mitarbeiter, Dienstleister).

Eine Pflicht zur Meldung besteht nicht, sie ist rein freiwillig. Jedoch begrüßt Fluitronics sachdienliche Meldungen ausdrücklich, um etwaige Verstöße schnell erkennen und abstellen bzw. verhindern zu können. Die Meldestelle der Fluitronics GmbH bietet folgenden externen Meldekanal:

Externe Meldestelle Fluitronics GmbH

https://fluitronics.hinweis-meldeportal.de